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Urteil zu Beobachtung der AfD erwartet
n-tv
Die AfD versucht, sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu wehren. Das Verwaltungsgericht München will am Montag nun sein Urteil verkünden.
München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München verkündet am Montag seine Entscheidung darüber, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachten darf. Der bayerische Landesverband der Partei hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt. In der Eilsache hatte die Partei in zwei Instanzen verloren.
An bisher drei Verhandlungstagen wurde nun erstinstanzlich in der Hauptsache verhandelt. Das zunächst auf neun Tage angesetzte Verfahren war massiv beschleunigt worden, nachdem die AfD-Seite darauf verzichtet hatte, Hunderte zunächst angekündigter Beweisanträge zu stellen.
AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen.
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GDL-Chef Weselsky übt deutliche Kritik an der hiesigen Parteienlandschaft. Besonders stark moniert er eine angebliche Kluft zwischen "politischer Klasse und Bürgern". Während er die AfD "anfangs mal als wirkliche Alternative betrachtet" habe, gilt seine Sympathie nun einer jüngst gegründeten Partei.