Urteil wegen versuchter Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
n-tv
Oldenburg (dpa/lni) - Wegen der versuchten Hinterziehung von Steuern in Höhe von mehr als 55 Millionen Euro hat das Landgericht Oldenburg eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Das Urteil wurde am Dienstag gegen einen Mann gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die verurteilte Person bezeichne sich selbst als Frau. (Aktenzeichen 2 KLs 45/23)
Die Person erklärte demnach vor Gericht, dass sie einen Onlinehandel betreibe und ihr Aufträge verloren gegangen seien. Das Geld habe sie sich mit der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021 zurückholen wollen. Die Erklärung wurde beim Finanzamt Oldenburg im April 2022 eingereicht, die Behörde zahlte den Betrag jedoch nie aus.
Das Gericht sprach ein Urteil wegen versuchter Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall. Die Bewährungszeit betrage drei Jahre, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch oder ein halbes Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert.