Urteil nach vier Jahren im Raserprozess: Haft für Autofahrer
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Bei dem Unfall auf der Autobahn 66 im Rahmen eines illegalen Rennens kommt eine Frau ums Leben. Über vier Jahre später fällt nun das Urteil.
Hofheim/Frankfurt (dpa/lhe) - Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 66 im Rahmen eines illegalen Autorennens sind beide Angeklagten vom Frankfurter Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. "Es ist ein tragischer Fall", sagte die Vorsitzende Richterin. Bei dem Unglück im Oktober 2020 in der Nähe von Hofheim (Main-Taunus-Kreis) war eine 71 Jahre alte Autofahrerin ums Leben gekommen.
Der 38-jährige Angeklagte wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Unfallflucht verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr kam der 30 Jahre alte Angeklagte davon. Er wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen und Unfallflucht verurteilt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Die beiden waren an einem Tag im Oktober 2020 mit einem weiteren Mann ein Rennen gefahren. Mit ihren dröhnenden Sportwagen brausten sie unter anderem über die A66, auf der viel Betrieb herrschte. Sie fuhren zu dicht auf, wechselten mehrfach die Fahrspuren. Eine Autofahrerin rief voller Angst die Polizei, wenige Minuten später geschah der tödliche Unfall: Der dritte Mann, gegen den im Frankfurter Landgericht ein gesondertes Strafverfahren läuft, fuhr gerade mit hohem Tempo auf der linken Spur, als ein an dem Geschehen unbeteiligter Pfarrer mit seinem Wagen ohne zu blinken nach links ausscherte.