Urteil nach Vergewaltigung in Münchner U-Bahnhof
n-tv
Im August 2023 missbraucht ein Afghane in einem Münchner U-Bahnhof einen betrunkenen 18-Jährigen etwa eine halbe Stunde lang. Der Mann muss jetzt mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Fall macht damals auch in Polen Schlagzeilen.
Wegen der Vergewaltigung eines jungen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der Afghane im August 2023 den nur wenig jüngeren, völlig betrunkenen und wehrlosen 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und vergewaltigt hatte.
Die Kammer verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Mit der Höhe des Strafmaßes folgte das Gericht dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und von vier Jahren im Falle einer Jugendstrafe gefordert hatte.
Die Verteidigung hingegen plädierte nur auf Strafbarkeit wegen des Diebstahls eines Mobiltelefons, lehnte aber eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab. Der Fall hatte seinerzeit in Polen hohe Wellen geschlagen.
Eine 14-Jährige muss nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Monate ein unvorstellbares Martyrium ertragen: Die Stiefmutter des Mädchens soll sie teils wochenlang in der Dusche eingesperrt und misshandelt haben - mit Wissen und Hilfe des Vaters und ihrer Tochter. In Neubrandenburg startet jetzt der Prozess.