
Urteil im Klosterwald-Mordprozess erwartet
n-tv
Osnabrück (dpa/lni) - Im dritten Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in einem Wald am Kloster Loccum wird am Donnerstag (09.00 Uhr) ein Urteil erwartet. Angeklagt wegen Mordes ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter. Er hatte im September 2015 Ausgang aus dem Maßregelvollzug in Rehburg (Kreis Nienburg). Als er zurückkehrte, lag eine 23-jährige Joggerin tot an einer abgelegenen Stelle des Waldes.
In einem ersten Indizienprozess hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch dieses Urteil fochten die Familie und die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich an. Der Fall wurde nach Osnabrück verwiesen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.