Urteil im Fall Wunsiedel ist rechtskräftig
n-tv
Der Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken sorgte überregional für Bestürzung. Nun ist die rechtliche Aufarbeitung beendet.
Hof/Wunsiedel (dpa/lby) - Das Urteil gegen einen 26-Jährigen im Fall Wunsiedel um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Nebenklägers in dem Verfahren als unzulässig verworfen. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Hof mit.
Im März dieses Jahres hatte das Landgericht den Angeklagten unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Deutsche hat die Zehnjährige in einer Nacht im April 2023 nach einem Einbruch in das Heim in Wunsiedel vergewaltigt. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der Junge kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht belangt werden. Da auch er von dem Angeklagten in der Nacht sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Er hatte wie auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision später zurück.
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