Urteil im Baden-Badener Mädchenmordprozess fällt
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Die Spielplatzfreundin seines Sohnes ist zu einem Übernachtungsbesuch zu Gast. Am nächsten Morgen ist sie tot, durch Messerstiche getötet, Opfer eines schrecklichen Verbrechens. Der Gastvater soll es gewesen sein. Im Prozess schweigt er.
Es war nicht geplant, aber die Kinder bettelten so sehr. Die Mutter lässt sich überreden. Ihre sechsjährige Tochter darf beim Spielplatzfreund übernachten. Ein letzter Kuss, ein liebevoller Abschied: „Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehen“, erinnert sich die Mutter an jenen Samstag vor Weihnachten vor einem Jahr. Sie sieht ihr Kind nicht lebend wieder. Das Mädchen wird Opfer eines entsetzlichen Verbrechens. Unter Verdacht ist der Gastvater.
Vor dem Landgericht Baden-Baden muss sich der 34-Jährige unter anderem wegen Mordes verantworten. Er soll die Sechsjährige in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Baden-Baden mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen haben. Der Mann schweigt. Heute Nachmittag wird das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass die Beweismittel für eine Verurteilung ausreichen. Sie wirft dem gelernten Straßenbauer unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen vor; sie fordert eine lebenslange Haftstrafe - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Anwälte der Nebenkläger, darunter die Mutter und der Vater des getöteten Mädchens, hatten sich dem in nicht öffentlicher Sitzung weitgehend angeschlossen. Der Pflichtverteidiger wollte auf einen Antrag zum Strafmaß verzichten.
Der Angeklagte galt als liebevoller Vater und als zuverlässig. Er war bei Kindern beliebt. Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Mutter des Mädchens kannte den Mann vom Spielplatz. Nichts deutete für sie darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte.
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