Urteil: Badeverbot im Strandbad Aga gilt weiter
n-tv
Gera (dpa/th) - Das Badeverbot im Geraer Strandbad Aga bleibt weiter bestehen. Das Verwaltungsgericht der Stadt bestätigte nach eigenen Angaben vom Montag eine entsprechende Anweisung des Ordnungsamtes vom 30. Juni. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche und wurde mit dem Fehlen von geeignetem Aufsichtspersonal begründet, das laut einer Bäderverordnung des Landes vorgeschrieben ist.
Damit scheiterte der Betreiber des Strandbades mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Das Ordnungsamt hatte laut der Stadtverwaltung nach einer Kontrolle vor Ort eine Gefahr für Leib und Leben gesehen, da es kein ausgebildetes Aufsichtspersonal gab. Das Gericht wertete die daraufhin erfolgte Schließung als verhältnismäßig.
Im Juni war zudem im Aga ein zehnjähriger Junge tot aus dem Wasser geborgen wurden. Nach Polizeiangaben ertrank das Kind allerdings nicht beim Baden, sondern hatte akute gesundheitliche Probleme.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.