Urlaubskürzung bei Kurzarbeit rechtens
ZDF
Arbeitnehmer müssen hinnehmen, dass ihnen bei Kurzarbeit der Urlaub gekürzt wird, das hat heute das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht an diesem Dienstag in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen.
Konkret ging es um Kurzarbeit Null, bei der die Arbeit vorübergehend komplett ausgesetzt wird, in Bezug auf die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern rechtlich zu werten ist.
Besteht für Zeiträume ohne Arbeitspflicht auch kein anteiliger Urlaubsanspruch - wie manche Arbeitgeber und Arbeitsgerichte meinen? Oder gilt die Position von Arbeitnehmervertretern, die eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs strikt ablehnen, weil durch Kurzarbeit "Beschäftigte eben keine planbare Freizeit erhalten", wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) argumentiert?