Urlaub im Corona-Hochinzidenzgebiet: Kinder sind bei der Quarantäne immer die Verlierer
Frankfurter Rundschau
Spanien und die Niederlande gelten als Hochinzidenzgebiete. Nach dem Urlaub müssen Ungeimpfte in Quarantäne - und das trifft immer vor allem die Kinder.
Frankfurt ‒ Mitten in den Sommerferien stellen steigende Inzidenzen und damit verbundene neue Corona-Regeln vor allem Familien vor Probleme. So sind auch die beliebten Reiseziele Spanien* und die Niederlande* seit Dienstag-Mitternacht (27.07.2021) als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Damit gelten bei der Rückreise aus dem Urlaub von dort nach Deutschland zusätzliche Maßnahmen. Mit der Entscheidung vom Freitag (23.07.2021) hatte die Bundesregierung auf einen deutlichen Anstieg der Corona*-Infektionszahlen in beiden Ländern reagiert. Die meisten Reisenden ließen sich den Urlaub von der Einstufung als Hochinzidenzgebiet wohl nicht vermiesen, obwohl die Quarantäne besonders für Kinder zum Problem werden könnte. Urlaubs-Absagen gebe es aktuell allerdings kaum. „Die meisten Urlaubenden möchten ihren Urlaub zu Ende verbringen und auch bei denen, die den Urlaub geplant haben, gibt es keine Storno-Welle“, sagte die Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV), Kerstin Heinen, der dpa am Montag (26.07.2021). Es habe bisher lediglich einige Nachfragen zur Rückreise gegeben. Neben der Anmeldepflicht und der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer Impfung oder einer überstandenen Covid-Erkrankung, gilt bei der Rückreise aus Hochinzidenzgebieten eine verschärfte Quarantänepflicht. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückkehrt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für zehn Tage in Quarantäne begeben. Durch einen negativen Corona-Test kann die Quarantäne verkürzt werden - weniger als fünf Tage Isolation sei aber nicht möglich. Bei vollständiger Schutzimpfung mit einem der zugelassenen Corona-Impfstoffe* muss keine Quarantäne angetreten werden, vorausgesetzt, dass ein entsprechender Nachweis innerhalb von maximal 48 Stunden nach Einreise vorgelegt wird. Das geht auch in digitaler Form über das Einreiseportal der Bundesrepublik.More Related News