
Unwetter spült Autokennzeichen davon
n-tv
Sonthofen (dpa/lby) - Insgesamt 21 Autokennzeichen sind nach Unwettern in der Stadt Sonthofen im Allgäu gefunden worden. Die Nummernschilder hätten sich durch Starkregen und teils überflutete Straßen von den Autos gelöst und seien weggespült worden, teilte die Polizei am Dienstag mit. Die meisten der gefundenen Kennzeichen habe man inzwischen an die Besitzer zurückgegeben, hieß es. Die restlichen Schilder könnten Betroffene bei der Sonthofener Polizei abholen.
Die Polizei vermutet, dass die Kennzeichen meist nicht mehr festgeschraubt, sondern mit Plastik-Clips befestigt werden. Durch Erschütterung könnte sich dann das Plastik verbiegen und das Kennzeichen herausspringen. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West sagte, seien Sonthofen und die umliegenden Gemeinden am Montagabend das "Epizentrum" der Unwetter im Allgäu gewesen. Allein im Landkreis Oberallgäu hätten Polizei und Feuerwehr zu 75 Unwettereinsätzen ausrücken müssen. Zahlreiche Straßen seien überflutet worden, viele mit Wasser und Schlamm vollgelaufene Keller mussten ausgepumpt werden.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.