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Untreue-Prozess: Bewährungsstrafe für Hausverwalterin
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Untreue zu Lasten mehrerer Gemeinschaften von Wohnungseigentümern ist eine 56 Jahre alte Haus- und Liegenschaftsverwalterin am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden. Sie erhielt zwei Jahre Bewährungsstrafe und muss 160 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Als Bewährungsauflage hat die Frau den Schaden in Höhe von rund 104.000 Euro in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 3470 Js 253488/16)
Weil sie aufgrund einer zurückliegenden Verurteilung zu Schadensersatz an einen früheren Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gekommen war, hatte sich die Angeklagte vor allem an den Rücklagenkonten der Wohnungseigentümer vergriffen. Nach dem Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten wurden ihr die Mandate von fünf geschädigten Gemeinschaften entzogen. Vor Gericht legte die Frau ein umfassendes Geständnis ab und sicherte die Wiedergutmachung des Schadens zu. Trotz der Vorstrafe erhielt sie deshalb noch einmal eine Bewährungsstrafe.
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