
Union und Ampel einigen sich beim Bürgergeld
n-tv
Am 1. Januar soll das Bürgergeld die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen. Doch im Bundesrat ist die Ampel-Koalition auf Unterstützung der CDU-geführten Länder angewiesen. Jetzt scheint ein Kompromiss in der Frage von Sanktionen gefunden.
Nach tagelangem Ringen haben die Ampel und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld frei gemacht. Beide Seiten haben in Streitfragen Kompromisse zu der geplanten Sozialreform erzielt und rechnen damit, dass am Mittwochabend auch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zustimmt, wie es aus Koalitionskreisen in Berlin heißt.
Aus der Beschlussvorlage, die ntv vorliegt, geht hervor, dass der Kompromiss unter anderem schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungsbezieher und ein geringeres sogenanntes Schonvermögen vor vorsieht. Zudem wird die geplante Karenzzeit von zwei Jahren, in denen die Kosten der Wohnung ohne weitere Überprüfung übernommen werden, auf ein Jahr verkürzt. Das Schonvermögen wird auf 40.000 Euro reduziert.
Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen. Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben.