
Union stabil, SPD fällt zurück
n-tv
Die zweite Woche in Folge liegt die SPD im Trendbarometer hinter CDU und CSU. Auch in der Kanzlerfrage wird der Abstand zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz kleiner. Allerdings bleibt der Vorsprung deutlich.
Nachdem die Union die SPD in der vergangenen Woche zum ersten Mal seit der Bundestagswahl im RTL/ntv-Trendbarometer überholt hatte, hat sich die Distanz zwischen diesen beiden Parteien in der aktuellen Erhebung noch vergrößert.
Die SPD verliert im Vergleich zur Vorwoche einen Punkt und liegt damit nun fünf Punkte hinter der Union, deren Wert gleich bleibt. Bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es ebenfalls keine Veränderung.
Wäre jetzt Bundestagswahl, könnten die Parteien mit folgendem Ergebnis rechnen: CDU/CSU 27 Prozent (Bundestagswahl 2021: 24,1), SPD 22 Prozent (25,7 Prozent), Grüne 16 Prozent (14,8), AfD 10 Prozent (10,3), FDP 9 Prozent (11,5), Linke 6 Prozent (4,9). Für sonstige Parteien würden sich 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler entscheiden (8,7). Der Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen liegt weiter bei 23 Prozent und entspricht damit in etwa dem Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl (23,4 %).

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.