
Union scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt
Die Welt
Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ab.
Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Das höchste deutsche Gericht folgte einem Eilantrag der Union im Bundestag nicht, die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu stoppen. Es wird die Fragen aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 2 BvF 1/22)
Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht. Die Bundesregierung will das Geld für den Klimaschutz einsetzen, Anfang dieses Jahres beschloss der Bundestag die Verschiebung in den Fonds. Die Union zog im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen.