Union reicht in Karlsruhe Klage gegen Ampel-Wahlrecht ein
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Seit Monaten ist das Bundestagswahlrecht der Ampel in Kraft - und dank CSU und bayerischer Staatsregierung längst auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nun ist eine weitere Klage dazugekommen.
Seeon/Berlin (dpa/lby) - Ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Bundestags hat auch die Unionsfraktion in Karlsruhe ihre Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht eingereicht. "Gegen die Wahlrechtsmanipulation der Ampel haben wir als CDU/CSU im Dezember die Klage beim Verfassungsgericht eingeleitet", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Rande der CSU-Klausur in Kloster Seeon. Auch die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei hatten bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Ampel-Wahlrecht diene ausschließlich dem Machterhalt von SPD, Grünen und FDP, der Wählerwille werde dabei massiv missachtet, betonte Dobrindt. "Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden."
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