
Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten
n-tv
Eigentlich tritt Mitte März in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht in Kraft. Doch offenbar können Ungeimpfte erst einmal weiter beschäftigt werden - bis das Gesundheitsamt über "die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens" entscheidet.
Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Nachrichtenportal "Business Insider": "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden."
Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Dabei würden alle "Umstände des Einzelfalles" berücksichtigt.
Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Einzige Ausnahme: Medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen.