Ungeimpfte können trotz Pflege-Impfpflicht wohl vorerst weiterarbeiten
Süddeutsche Zeitung
Die Bundesregierung räumt einem Medienbericht zufolge erstmals ein, dass die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht konsequent umgesetzt werden kann. Ungeimpfte sollten nach dem 15. März zunächst auch weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums der Nachrichten-Website Business Insider.
Bis das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot getroffen habe, "dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden", so der Sprecher weiter. Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen.
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Zweifel an der Umsetzbarkeit gibt es seit Wochen. So hatten Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin bereits angekündigt, mit der in jedem Einzelfall notwendigen Überprüfung überfordert zu sein. Dafür gebe es weder personelle noch fachliche Ressourcen. Sie gehe momentan davon aus, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein vollständiger Impfschutz vorliege, sagte Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), der Rheinischen Post. Diese große Zahl an Überprüfungen sei nicht zu bewältigen.
Das Gesundheitsministerium plant dem Bericht zufolge, auf das Problem der fehlenden Umsetzbarkeit mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten zu reagieren. Danach ist ein "möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitoring in den genannten Einrichtungen" vorgesehen. Die Länder sollen jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesgesundheitsministerium übermitteln. (01.02.2022)