Ungeimpfte im Gesundheitssektor können trotz Impfpflicht vorerst weiterarbeiten
Die Welt
In anderthalb Monaten soll die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten, doch das bedeutet nicht, dass Ungeimpfte sofort mit der Arbeit aufhören müssen. Die zuständigen Gesundheitsämter müssten ein Tätigkeitsverbot aussprechen, doch sie sind jetzt schon überlastet.
Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Nachrichtenportal „Business Insider“: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“
Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“. Dabei würden alle „Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt.