
Ungeimpft im Restaurant: Diese Regeln gelten in Hessen für Gäste und Beschäftigte
Frankfurter Rundschau
Während nur geimpfte oder genesene Gäste in Gastronomien Einlass haben, gilt die 2G-Plus-Regel nicht fürs Personal. Das liegt am Bundes-Infektionsschutzgesetz.
Frankfurt - Obwohl seit einigen Wochen bundesweit die 2G-plus-Regelung für Gastronomien, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen gilt, heißt das nicht, dass sich beispielsweise bei einem Restaurantbesuch nur noch Geimpfte und Genesene im Raum befinden – unter dem Personal können durchaus noch ungeimpfte Menschen sein.
Diese Besonderheit könne das Land Hessen nicht direkt beeinflussen, erläutert das hessische Sozialministerium auf FR-Nachfrage. Denn für das Personal in Deutschland gelten die Vorschriften des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das unter anderem den Zugang zur Arbeitsstätte in Zeiten der Corona-Pandemie regelt. Das Gesetz besagt momentan, dass 3G (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz gelte.
So müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entweder ihren Genesenen- oder Geimpftstatus nachweisen oder einen tagesaktuellen Antigenschnelltest vorweisen. Alternativ kann auch noch ein Test unter Aufsicht während der Arbeit durchgeführt werden. Ein selbst vorgenommener Schnelltest reicht nicht aus.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gilt, dass täglich vor Betreten der Arbeitsstätte eine Kontrolle des Status erfolgen muss. Nur Stichproben durchzuführen, ist nicht zulässig. Sobald der Genesenen- oder Geimpftstatus einmal erfasst ist, muss er nicht mehr täglich neu kontrolliert werden. Zumindest solange der Status noch gültig ist und die Vorgesetzten wissen, wann er für jeden Beschäftigten abläuft – bei Geimpften ist das nach zwölf Monaten der Fall, bei Genesenen mittlerweile schon nach drei Monaten.
Am unkompliziertesten ist es bei Berufen, in denen das Arbeiten von Zuhause aus (Homeoffice) möglich ist. Dort braucht man selbstverständlich keinen Nachweis. Für andere Berufsgruppen, bei denen die Präsenz im Unternehmen erforderlich ist, gilt hingegen: Wer nicht den 2G-Status erfüllt und auch nicht bereit ist, sich testen zu lassen, muss von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nach Hause geschickt werden.