![Umweltministerium: Söder kann tätig werden im Bundesrat](https://bilder2.n-tv.de/img/Bilder_dpa_Import/crop24058285/4281327054-cImg_16_9-w1200/Wasserdampf-steigt-aus-dem-Kuhlturm-eines-Atomkraftwerks-in-Bayern.jpg)
Umweltministerium: Söder kann tätig werden im Bundesrat
n-tv
Berlin (dpa/lby) - Das Bundesumweltministerium hat dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) geraten, sich mit seinem Vorstoß nach einer Länderzuständigkeit zur Weiterführung der abgeschalteten Atomkraftwerke, direkt an den Bundesrat zu wenden. "Ich denke, ich sage kein Geheimnis, dass auch der Bundesrat Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes ergreifen könnte", sagte Ministeriumssprecher Bastian Zimmermann am Montag in der Regierungspressekonferenz in Berlin. "Und auch kein Geheimnis, dass Bayern Mitglied des Bundesrates ist. Insofern muss Herr Söder diese Forderung gar nicht an den Bund richten, sondern kann, wenn er will, selbst tätig werden im Bundesrat."
Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeit des Bundes für die Nutzung der Atomkraft. Für einen nach einer Länderzuständigkeit zur Weiterführung der abgeschalteten Atomkraftwerke müsste demnach das Grundgesetz geändert werden.
Der wahlkämpfende bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) hatte gefordert, das Atomgesetz noch einmal zu ändern und den Ländern die Zuständigkeit zu geben, damit Bayern den abgeschalteten Meiler in eigener Regie betreiben kann. Dies gilt allerdings als politisch ausgeschlossen.
Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte die Forderung Söders umgehend zurückgewiesen. "Selbst wenn man den Reaktor, wie Herr Söder es offensichtlich will, wieder ans Netz bringen möchte, reicht es dazu nicht, ihm eine neue Laufzeit rechtlich einzuräumen. Es bedürfte quasi einer Neugenehmigung des Reaktors", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung" und der "Bild"-Zeitung.