Umweltaktivistin "Ella" scheitert mit Klage
n-tv
Gießen (dpa/lhe) - Das Gießener Verwaltungsgericht hat eine Klage der unter dem Namen "Ella" bekannten Umweltaktivistin aus formalen Gründen abgewiesen, weil sie ihren Namen und ihre Adresse nicht nennt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Entscheidung vom Vortag sei noch nicht rechtskräftig. Die Frau hatte mit ihrer Klage den Angaben zufolge erreichen wollen, dass der Polizeieinsatz zur Räumung einer Baumhaussiedlung im Dannenröder Forst als rechtswidrig eingestuft wird (Az.: 4 K 3718/21.GI). Hintergrund sind die Proteste gegen die Waldrodungen für den Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen.
Zum Mindestinhalt einer Klageschrift gehöre die Nennung des Vor- und Zunamens der Klägerin, teilte das Gericht mit. Darüber hinaus sei auch die Angabe des Wohnortes - außerhalb einer Justizvollzugsanstalt - erforderlich. Ein etwaiges privates Interesse der Klägerin, ihre Identität nicht preiszugeben, stelle kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse dar, erläuterte das Verwaltungsgericht.
Die Frau, deren Identität unbekannt ist und die allgemein "Ella" genannt wird, sitzt in Untersuchungshaft. Gegen sie läuft ein Strafprozess. Die Umweltaktivistin soll im Herbst 2020 bei der Räumung des Protestcamps im Dannenröder Forst einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben.