U-Ausschuss zum Lübcke-Mord befragt Verfassungsschutz-Zeugen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Walter Lübcke sind am Freitag (ab 9.30 Uhr) zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes als Zeugen geladen. Sie sollen unter anderem zur Gefährlichkeit der Angeklagten im Lübcke-Prozess sowie deren Verbindungen zur rechten Szene in Nordhessen befragt werden. Außerdem geht es bei dem Sitzungstag um die Bedrohung Lübckes nach einer Bürgerveranstaltung in Lohfelden, bei der er Pläne zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft vorgestellt hatte.
Der damalige Regierungspräsident von Kassel stand zeitweilig unter Polizeischutz. Anlass waren etliche Hassmails nach einer Äußerung von Lübcke bei der Versammlung im Jahr 2015, die noch am selben Abend verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen im Internet veröffentlicht worden war.
Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten. Der CDU-Politiker wurde 2019 erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Täter Stephan Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschoss.
Ein zunächst wegen Beihilfe Mitangeklagter erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten haben Revision eingelegt.