Tumulte beim Urteil - Haftstrafe für falsche Corona-Atteste
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In mehr als 1000 Fällen soll eine Medizinerin ohne vorherige Untersuchung Corona-Bescheinigungen ausgestellt haben. So befreite sie Patienten von der Masken-Pflicht oder attestierte ihnen, sich nicht impfen lassen zu können. Laut Nebenklage wird sie der Reichsbürgerszene zugerechnet. Nun wurde sie verurteilt.
Für die massenhafte Fälschung von Corona-Attesten ist eine Ärztin vor dem Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 67-jährige Medizinerin in mehr als 1000 Fällen gefälschte Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Verurteilt wurde sie zudem wegen Betrugs und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe, konkret eines Elektroschockers. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 47.000 Euro als Wertersatz an - Geld, das die Ärztin mit den gefälschten Attesten kassiert haben soll. Für drei Jahre darf sie außerdem nicht als Ärztin tätig sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Urteilsverkündung war zwischenzeitlich wegen lauter Zwischenrufe von mutmaßlichen Sympathisanten der Angeklagten unterbrochen worden. Gegen einzelne Störer wurden nach Gerichtsangaben Platzverweise erteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung beantragte in ihrem Plädoyer einen Freispruch. Die Angeklagte kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Anklage zufolge soll die Ärztin seit Beginn der Corona-Pandemie sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Die 67-Jährige bescheinigte Patienten demnach pauschal, dass sie keine Maske tragen oder sich nicht impfen lassen können. Auch soll sie Patienten attestiert haben, dass Corona-Tests aus medizinischen Gründen nur durch Speicheluntersuchungen möglich seien. Die Atteste gab die Ärztin laut Anklage ohne gesundheitliche Untersuchungen aus. Sie stellte der Staatsanwaltschaft zufolge zudem Nachweise von Corona-Tests aus, ohne zuvor entsprechende Negativergebnisse festgestellt zu haben. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro verlangt haben.