
Trump scheitert mit Klage nach Vergewaltigungsvorwurf
n-tv
Ex-US-Präsident Trump verklagt die "Elle"-Kolumnistin Carroll, da sie ihn bezichtigt, sie 1996 vergewaltigt zu haben. Ein Geschworenengericht erkennt in dem Fall jedoch lediglich sexuellen Missbrauch. Trump wirft Carroll deshalb Verleumdung vor - laut einem Urteil zu Unrecht.
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Kolumnistin E. Jean Carroll gescheitert, die ihn einer Vergewaltigung in den 1990er-Jahren bezichtigt. Ein New Yorker Bundesrichter wies die Klage des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers ab. Hintergrund war die Frage, was genau als Vergewaltigung bezeichnet werden kann - juristisch, aber auch umgangssprachlich.
Ein Geschworenengericht hatte Trump im Mai in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf die Frage, ob Trump die heute 79-Jährige wie von ihr angegeben im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses "vergewaltigt" habe, antworteten die Geschworenen aber mit "nein".
Im New Yorker Strafrecht setzt eine Vergewaltigung das gewaltsame Eindringen mit dem Penis voraus. Die Jury sah dies im Fall Trump-Carroll nicht als erwiesen an - wohl aber, dass der Immobilienmogul die bekannte Journalistin damals mit dem Finger penetriert hatte. Am Tag nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Der Ex-Präsident und Bewerber für die Präsidentschaftswahl 2024 verklagte Carroll deswegen seinerseits wegen Verleumdung.