Trump-Getreuer Giuliani meldet Insolvenz an
n-tv
Bis heute hält Trumps Gefolgsmann Giuliani an der Mär vom Wahlbetrug fest. Eine Millionenstrafe für die Verleumdung zweier Wahlhelferinnen will oder kann New Yorks Ex-Bürgermeister nicht bezahlen: Er beantragt Konkurs.
Der frühere New Yorker Bürgermeister Rudy Giuliani, der wegen Verleumdung von zwei ehemaligen Wahlhelferinnen knapp 150 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen muss, hat Konkurs angemeldet. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Gerichtsdokument hervor. Der 79 Jahre alte Verbündete von Ex-Präsident Donald Trump war in der vergangenen Woche zu dem Schadenersatz verurteilt worden, weil er nach der Präsidentenwahl 2020 fälschlicherweise behauptet hatte, dass Helfer Wahlzettel für Trump weggeworfen und gefälschte Zettel für den Demokraten Joe Biden gezählt hätten.
Geklagt hatten die beiden Wahlhelferinnen Ruby Freeman und Shaye Moss im Bundesstaat Georgia, die Mutter und Tochter sind. Beide Frauen bekamen im vergangenen Jahr nationale Aufmerksamkeit, als sie vor dem Untersuchungsausschuss zur Attacke auf das Kapitol im Kongress aussagten. Menschen hätten sie bedroht, ihr den Tod gewünscht, schilderte Moss. Die beiden Frauen, die schwarz sind, warfen Giuliani vor, dass seine Behauptungen ihren Ruf zerstört und zu zahlreichen auch rassistischen Drohungen gegen sie geführt hätten. Eine Geschworenenjury in Washington gab ihnen recht und setzte eine Summe fest, die über den Forderungen der Klägerinnen lag. Giuliani kündigte Berufung an. "Die Absurdität der Zahl unterstreicht lediglich die Absurdität des gesamten Verfahrens."
Giuliani sagte in dem Prozess nicht aus, erklärte aber vor dem Gericht zu Reportern, dass er seine Aussagen nicht bereue und diese wahr gewesen seien. Beide Frauen verklagten ihn daraufhin erneut und warfen ihm vor, dass er weiterhin dieselben Lügen verbreite, für die er bereits belangt worden sei. Seine Weigerung, künftig solche Äußerungen zu unterlassen, machten deutlich, dass er vorhabe, mit seiner gezielten Verleumdung und Belästigung weiterzumachen, heißt es in der Klageschrift vom Dienstag.