Trump-Dokumente zur Erstürmung des Kapitols bleiben nicht geheim
DW
Im Streit um die Herausgabe von Informationen zur Kapitol-Erstürmung muss der frühere US-Präsident Trump erneut eine Niederlage einstecken. Der Untersuchungsausschuss bekommt die Besucherprotokolle des Weißen Hauses.
Mit allen Mitteln versucht der ehemalige US-Präsident Donald Trump, die Aufarbeitung der Kapitol-Erstürmung Anfang 2021 zu behindern. Nun muss er eine erneute Niederlage einstecken. Trumps Nachfolger Joe Biden wies das Nationalarchiv an, Aufzeichnungen über die Besucher des Weißen Hauses an den parlamentarischen Ausschuss zu schicken, der die Hintergründe des Sturms untersucht. Trump wollte diesen Schritt verhindern.
In den Besucherprotokollen sind "Termin-Informationen" zu Besuchern des Weißen Hauses vermerkt - auch für den Tag der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021. Trump hatte argumentiert, als früherer Präsident besitze er ein sogenanntes Exekutivprivileg und könne deswegen eine Herausgabe der im Nationalarchiv gelagerten Dokumente blockieren.
"Der Präsident hat festgestellt, dass die Geltendmachung des Exekutivprivilegs nicht im Interesse der Vereinigten Staaten liegt und daher in Bezug auf diese Unterlagen und Teile davon nicht gerechtfertigt ist", heißt es in einem Schreiben der Rechtsberaterin des Weißen Hauses, Dana Remus, an den Direktor des Nationalarchivs. Die Biden-Regierung lege solche Besucherprotokolle von wenigen Ausnahmen abgesehen jeden Monat freiwillig offen. Ähnlich habe es der direkte Vorgänger von Trump, Barack Obama, gehalten.
Die Unterlagen sind nicht unwichtig. Denn mit ihnen will der vom Repräsentantenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuss die genauen Hintergründe der Attacke auf das Kapitol aufdecken. Unter anderem soll die Rolle geklärt werden, die Trump und seine Mitarbeiter bei dem Vorgang spielten.
Trump versucht seit Langem, unter Berufung auf das Exekutivprivileg die Herausgabe von Dokumenten an den Untersuchungsausschuss zu verhindern, scheiterte damit jedoch vor Gericht. Biden hatte bereits im vergangenen Jahr die Weitergabe anderer Dokumente aus dem Nationalarchiv an den Ausschuss erlaubt.