Trierer Amokfahrer erneut verurteilt
n-tv
Am 1. Dezember 2020 steuert ein Geländewagen durch die Fußgängerzone in Trier - sechs Menschen sterben. Der Täter wird verurteilt und scheitert mit seiner Revision. Die in der Teil-Neuauflage behandelte Schuldfähigkeit hat zudem weitere Folgen für den Amokfahrer.
Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten ist der Angeklagte erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er habe sich des sechsfachen Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes und mehrfachen versuchten Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Landgericht Trier. Es sei "eine schreckliche Tat" gewesen, die "ganz Trier erschüttert hat und so viel Leid" über viele Familien gebracht habe.
Die Schwurgerichtskammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossen psychiatrischen Klinik an. Das alles war auch der Tenor des Urteils des Landgerichts von August 2022 gewesen. Der Amokfahrer leide an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Daher sei er laut psychiatrischem Gutachten vermindert schuldfähig, sagte Hardt. Schuldunfähig bei der Tat sei er aber nicht gewesen.
Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.