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Treutler muss keinen Strafprozess fürchten
n-tv
Nach der ersten Sitzung des Landtages sieht sich der Alterspräsident von der AfD dem Vorwurf ausgesetzt, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Strafrechtliche Konsequenzen muss er aber nicht fürchten.
Erfurt (dpa/th) - Selbst wenn der Thüringer Verfassungsgerichtshof dem Alterspräsidenten des Landtages, Jürgen Treutler (AfD), verfassungswidriges Verhalten bescheinigen sollte, müsste der 73-Jährige keine strafrechtlichen Folgen fürchten. "Es gibt keine Strafnorm, die er verletzt haben könnte", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt der Deutschen Presse-Agentur.
In den sozialen Medien kursieren einzelne Posts, in denen Menschen behaupten, sie hätten inzwischen Strafanzeige gegen Treutler wegen dessen Verhalten während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages gestellt. Für die Bearbeitung etwaiger Anzeigen gegen Treutler wäre die Staatsanwaltschaft Erfurt zuständig. Dort seien bislang noch keine Anzeigen eingegangen, hieß es.
Nach Angaben des Sprechers ist es grundsätzlich durchaus im Sinne der Demokratie, dass Abgeordnete nicht fürchten müssen, für ihre Entscheidungen im Parlament von Strafgerichten zur Rechenschaft gezogen zu werden. "Jede Verabschiedung eines Gesetzes birgt ja das Risiko, dass ein Verfassungsgericht dieses Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt", sagte der Sprecher. Wenn die Abgeordneten dann Angst haben müssten, wegen der Verabschiedung dieses Gesetzes im Gefängnis zu landen, "dann lähmt das die Demokratie".