
Trüber Wochenstart in Teilen Hessens
n-tv
Offenbach (dpa/lhe) - Wolken statt Sonnenbad: Für die Menschen in Hessen startet die neue Woche zumeist ungemütlich. Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) mitteilte, muss am Montag gebietsweise mit Schauern und Gewittern gerechnet werden. Dabei wehe ein mäßiger Wind aus Süd bis Südwest, der gelegentlich stark böig werden dürfte. Die Höchsttemperaturen liegen demnach zwischen 21 und 24 Grad.
Im Laufe der Nacht ziehen den Meteorologen zufolge gebietsweise erneut Wolken auf. Die Tiefsttemperaturen liegen nach Angaben des DWD zwischen 16 und 13 Grad. Der Dienstag präsentiere sich teilweise stark bewölkt sowie gebietsweise mit schauerartigen Niederschlägen und Gewittern. In der Nacht zum Mittwoch ziehen die Schauer demnach ab. Bei Tiefsttemperaturen zwischen 15 und 11 Grad regnet es nur noch in manchen Regionen. Der Mittwoch zeigt sich dem Wetterdienst zufolge bewölkt, allerdings zumeist trocken. Höchstwerte liegen zwischen 22 und 26 Grad. Es weht demnach schwacher bis mäßiger Wind aus Südwest.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.