
Tod von Pferd: Besitzerin einigt sich mit Stallbetreiber
n-tv
Ein Unfall auf der Koppel kostete ein Pferd das Leben: Das Tier brach sich ein Gelenk und musste eingeschläfert werden. Vor Gericht stritten die Besitzerin und der Stallbetreiber um Schadenersatz - bereits in der zweiten Instanz. Nun ist der jahrelange Rechtsstreit zu Ende.
München (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Pferdes infolge eines Unfalls auf einer Reitanlage hat sich die Besitzerin vor Gericht mit dem Stallbetreiber geeinigt. Vor dem Oberlandesgericht München schlossen beide Seiten am Dienstag einen Vergleich, laut dem der Betreiber Schadenersatz in Höhe von 18 000 Euro an die Frau zahlen muss. Gefordert hatte sie zuvor gut 70 000 Euro.
Die Klägerin hatte das Tier 2019 in die Obhut des Stalls in Tuntenhausen gegeben. Im Juni des Jahres brach sich das Pferd auf der zugehörigen Weide ein Gelenk und wurde eingeschläfert. Die Besitzerin sieht den Betreiber der Anlage dafür in der Verantwortung. Sie argumentierte unter anderem, dass die Pferdekoppel Mängel aufweise und die Tiere in einer zu großen Gruppe gehalten worden seien.
Der Betreiber entgegnete, das Pferd habe in der Vergangenheit mehrmals nicht auf Turniere fahren können, weil es gelahmt habe - auch an dem Bein, an dem es vor gut vier Jahren zu dem folgenschweren Bruch kam. Zudem sei sein Ruf unter Pferdebesitzern gut. Der Stall führe eine lange Warteliste für Interessenten.
