
Tod von Kind nach OP: Bewährungsstrafe für Arzt gefordert
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation hat die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Jahr Haft auf Bewährung für den behandelnden Arzt gefordert. Der 65 Jahre alte Operateur habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, hieß es am Mittwoch nach Angaben der Gerichtspressestelle. Für den 69 Jahre alten Mitinhaber der HNO-Praxis in Hamburg-Harburg beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 120 Euro wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.
Der neunjährige Junge war 2007 an der Nase operiert worden, um seine Nasenatmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen, der Junge starb eine Woche später. Das Kind sei im Aufwachraum nicht ausreichend überwacht worden, so der Vorwurf des Staatsanwalts. Viele Gerichte hat der Fall über die Jahre bereits beschäftigt - auch das Bundesverfassungsgericht. 2009 wurde eine Narkoseärztin zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Praxis sei personell und apparativ nicht so ausgestattet gewesen, wie es die medizinischen Standards vorsehen. Aus diesem Grund sei die Operation für den Jungen mit besonderen Risiken verbunden gewesen - darauf habe der Arzt den Vater bei der Patienten-Aufklärung bewusst nicht aufmerksam gemacht.
Der Prozess hatte vor elf Monaten begonnen. Wegen der langen Verfahrensdauer soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jeweils ein Teil der geforderten Strafen als vollstreckt gelten. Am 13. April sollen die Verteidiger plädieren. Anschließend will die Große Strafkammer am Landgericht ihr Urteil verkünden.

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