Tod eines 14-Jährigen – Staatsanwaltschaft klagt Gleichaltrigen an
Die Welt
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen und Diskussionen um eine Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters: Ein 14-Jähriger soll einen gleichaltrigen Jungen im Januar getötet haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage erhoben. Die Frage nach dem Tatmotiv bleibt weiter offen.
Im Fall des im Januar getöteten 14-Jährigen aus dem niedersächsischen Wunstorf hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen gleichaltrigen Schulkameraden wegen Mordes erhoben. Zudem sei er wegen versuchter Erpressung in zwölf Fällen angeklagt, sagte Can Türkay, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, am Dienstag. Details zum Hintergrund und zum Tatmotiv sollen nicht genannt werden, so Türkay.
Der Junge soll in der Nachbarschaft Erpresserbriefe eingeworfen haben, in denen er drohte, die Häuser der Empfänger zu sprengen oder der Familie oder ihren Kindern etwas anzutun, wenn sie kein Geld für ihn deponierten. Nach dem Jugendstrafrecht können die Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Der 14-Jährige schwieg den Angaben zufolge weiter zu den Vorwürfen.