
Tiersegnung vor dem Osnabrücker Dom
n-tv
Wasserscheu dürfen sie nicht sein: Haustiere jeglicher Größe werden in Osnabrück vor dem Dom gesegnet. Anlass ist das Gedenken an Franz von Assisi, der Schutzpatron der Tiere ist.
Osnabrück (dpa/lni) - Aus Anlass des Gedenktages an den Heiligen Franz von Assisi am 4. Oktober haben Tierbesitzer am Samstag ihre Tiere vor dem Osnabrücker Dom segnen lassen. Der Begründer des Franziskanerordens gilt als Schutzpatron der Tiere. Etwa 40 bis 50 Menschen nahmen die Gelegenheit wahr und ließen zum großen Teil ihre Hunde vom Osnabrücker Diakon Carsten Lehmann mit etwas Wasser segnen. Die Vierbeiner reagierten zumeist gelassen auf das Prozedere - keiner wurde aggressiv. "Eine Tiersegnung ist auch für mich immer wieder etwas Besonderes", sagte Lehmann. Viele Schaulustige beobachteten die Zeremonie, einige fotografierten.
Der 4. Oktober gilt auch als Welttierschutztag. In den vergangenen Jahren waren jeweils rund 30 Tiere dabei. Erste Tiersegnungen gab es schon im 17. Jahrhundert. Damals wurde Nutztieren der Segen Gottes gespendet. Vom Wohlergehen der Tiere hing auch das Überleben der Menschen ab.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.