"Thermofenster" im Mercedes-Diesel reicht nicht für Schadenersatz
Süddeutsche Zeitung
Ein Autobesitzer betrachtete diesen Teil der Motorensteuerung als unzulässige Abschalteinrichtung - ähnlich wie bei VW. Der Bundesgerichtshof aber sieht Unterschiede.
Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag. Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe.More Related News