
Thüringer Paritätsgesetz: Verfassungsbeschwerde gescheitert
n-tv
In Thüringen dürfen Parteien nach einer Gerichtsentscheidung nicht dazu verdonnert werden, Wahllisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Nun scheiterte auch eine Verfassungsbeschwerde - auf die auch andere Bundesländer mit Spannung geschaut haben dürften.
Karlsruhe/Erfurt (dpa/th) - Keine Pflicht zur Parität: Der Gesetzgeber darf Parteien in Thüringen weiterhin nicht vorschreiben, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Nachdem ein Gericht in dem Bundesland ein Paritätsgesetz für nichtig erklärt hatte, scheiterte nun auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde nahm die erste Kammer des zweiten Senats nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.
In ihrer Begründung wies die Kammer darauf hin, dass die Länder unter dem Grundgesetz über eine weitgehende Verfassungsautonomie verfügten. "Im Übrigen können sie, soweit das Grundgesetz nicht besondere Anforderungen statuiert, ihr Verfassungsrecht und auch ihre Verfassungsgerichtsbarkeit nach eigenem Ermessen ordnen", teilte das Gericht mit.
Zwar könnten Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten grundsätzlich per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Allerdings hätten die Beschwerdeführer eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht ausreichend dargelegt, hieß es.
