Testpflichten bei orangener Corona-Ampel erst ab 23. August
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Zusätzliche Testpflichten sollen in Mecklenburg-Vorpommern in Abhängigkeit vom Corona-Infektionsgeschehen erst ab 23. August eingeführt werden. Die Landesregierung habe sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag, auf den sich Bund und Länder jüngst geeinigt hatten, auch hierzulande gelte, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Entscheidend für die Einführung zusätzlicher Testpflichten in Innenräumen, etwa bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik, sei weiterhin das Corona-Ampel-System. Die Testpflichten kämen, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Dieser Mechanismus soll allerdings erst ab 23. August greifen. So gebe es mehr Zeit zur Abstimmung mit Nachbarländern oder für den etwaigen Aufbau von Test-Kapazitäten. Die Regierung habe sich außerdem darauf verständigt, dass Maskenpflichten in Außenbereichen erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen und nicht wie bisher schon bei gelb. "Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange", hieß es zur Begründung.More Related News