
Taliban kommen Kabul gefährlich nahe
n-tv
Die Taliban wollen die afghanische Hauptstadt Kabul unter ihre Kontrolle bringen. Mit der Eroberung des strategisch wichtigen Knotenpunktes Gasni kommen sie diesem Ziel immer näher. Der Gouverneur der Provinz soll die Stadt quasi an die Islamisten ausgeliefert haben.
Die Taliban kommen mit ihrem Eroberungszug der afghanischen Hauptstadt Kabul gefährlich nahe: Sie nahmen die nur 150 Kilometer entfernte Provinzhauptstadt Gasni im Südosten des Landes ein. Das bestätigten drei Provinzräte der Deutschen Presse-Agentur. Damit haben die militanten Islamisten die mittlerweile zehnte Provinzhauptstadt in weniger als einer Woche unter ihre Kontrolle gebracht. Die Stadt Gasni hat etwa 180.000 Einwohner. Sie liegt an der wichtigen Ringstraße, die die größten Städte des Landes verbindet. Aufgrund ihrer Nähe zu Kabul hatten die Taliban bereits öfter versucht, diese einzunehmen. Seit etwa Mitte Juli hielten sie bereits zwei Polizeibezirke der Stadt. Im Sommer 2018 hatten mehr als 1000 Taliban-Kämpfer bei einem Großangriff auf die Stadt mehr als 100 Polizisten und Soldaten und rund 20 Zivilisten getötet.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.