Tödlicher Sturz vom Parkhaus: Wagen hatte keine Kennzeichen
ProSieben
Nach dem Tod von zwei Teenagern am Ostersonntag in Essen sind noch immer viele Fragen offen: Ging dem Absturz vom Parkhausdach ein waghalsiges Fahrmanöver voraus? Und: Wem gehört der Wagen?
Im Fall des tödlichen Autoabsturzes von einem Parkhausdach in Essen ist weiter unklar, woher der Wagen stammt. An dem Auto waren laut Polizei keine Kennzeichen angebracht. Auch im Wageninneren seien keine gefunden worden, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Die Polizei weiß zudem noch nicht, wer am Steuer saß. Der 19-Jährige habe keinen Führerschein besessen, so die Sprecherin. Der 16-Jährige war für einen Pkw-Führerschein noch zu jung.
Die beiden jungen Männer hatten am Sonntagabend auf der obersten Ebene des Parkhauses in Essen-Borbeck aus noch ungeklärter Ursache mit dem Wagen eine Abgrenzung durchbrochen. Sie stürzten in dem Fahrzeug mehr als 15 Meter in die Tiefe. Um die beiden Insassen aus dem Autowrack zu befreien, schnitt die Feuerwehr Teile des Daches ab. Die Teenager wurden noch in eine Klinik gebracht, wo aber kurz nach Eintreffen nur noch ihr Tod festgestellt werden konnte. Der 19-Jährige kam aus Essen, der 16-Jährige aus Herne. Noch am Unglücksabend waren Angehörige zur Absturzstelle gekommen. Sie wurden von Notfallseelsorgern betreut.
Laut ersten Ermittlungen waren die beiden schon in den Stunden vor dem Unglück im Großraum Essen-Borbeck in dem Fahrzeug gesichtet worden. Der Wagen soll auch dabei schon ohne Kennzeichen unterwegs gewesen sein.
Eine Blutprobe soll klären, ob Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben könnten. Ein Ergebnis werde aber erst in einigen Tagen vorliegen. Eine Obduktion ist laut der Sprecherin nicht geplant. Näheren Aufschluss über das Geschehen erhoffen sich die Ermittler auch durch die Befragung von Zeugen. Sie hätten sich "im Nahbereich vom Parkhaus befunden". Nähere Angaben machte die Polizei dazu nicht.
Untersucht werden sollen auch Bremsspuren auf dem Parkdeck. Die Polizei will dabei herausfinden, ob die beiden vor dem Absturz gedriftet haben. Beim Driften geht es darum, bei einer Kurvenfahrt das Fahrzeugheck kontrolliert ausbrechen zu lassen. Hinweise darauf, dass zu dem Zeitpunkt noch andere Fahrzeuge auf dem Parkhausdach waren, hat die Polizei nicht. Überprüft werden soll auch, wer Zutritt zum Parkhaus hat, "um zu klären, wie das Parkhaus befahrbar ist".