
Streit um Zeppelin-Stiftung: Familie verzichtet auf Schritte
n-tv
Mannheim/Friedrichshafen (dpa/lsw) - Im Streit um die millionenschwere Zeppelin-Stiftung geben die Nachkommen des Luftschiffpioniers klein bei. Urenkel Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin teilte am Freitag mit, auf weitere Schritte auf dem Verwaltungsrechtsweg zu verzichten.
In dem Streit wollten Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic mit Hilfe einer Klage die Stiftung in Friedrichshafen aus städtischer Hand lösen. Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen am Bodensee übertragen. Aus Sicht der beiden Brandenstein-Zeppelins geschah das unrechtmäßig.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies vor Kurzem eine Berufung der Kläger gegen einen erstinstanzlichen Gerichtsbeschluss ab. Dabei ging es nicht um die Sache, sondern nur darum, ob die Brandenstein-Zeppelins hierzu überhaupt klagen dürfen. Dies verneinten die Gerichte.
"Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst, haben uns aber entschlossen, den Verwaltungsrechtsweg nicht weiter zu beschreiten", teilte Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin mit, nachdem die Richter am Freitag ihre Gründe für das Urteil verkündet hatten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.