Streit um Schadenersatz nach Rodelunfall: Klage abgewiesen
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Mehr als sieben Jahre nach einem Rodelunfall am Fichtelberg in Oberwiesenthal hat das Oberlandesgericht Dresden die Klage einer verunglückten Frau abgewiesen. Die Frau hatte nach Gerichtsangaben mehr als 35.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert. Sie warf dem Betreiber eines Rodelhangs vor, diesen nicht ausreichend gesichert zu haben.
Zusammen mit ihrem Ehemann fuhr die Frau Anfang 2016 nach Angaben des Gerichts den Rodelhang hinunter. Plötzlich habe sich vor ihnen ein "Loch" aufgetan - ein Entwässerungsgraben mit einem darin verlegten Rohr. Die Frau habe sich beim Sturz nach eigenen Angaben den Knöchel gebrochen. Der Betreiber des Rodelhangs dagegen wies darauf hin, dass am offiziellen Startpunkt der Strecke ein Sperrschild gestanden habe. Die Strecke sei erst einige Tage später offiziell freigegeben worden.
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Dresden der Klägerin teilweise Recht gegeben. Der Betreiber hätte mit mehr Nachdruck die Sperrung der Strecke durchsetzen müssen. Das Oberlandesgericht kassierte das Urteil jetzt jedoch ein. Betreibern von Skipisten und Rodelbahnen, die sich zuweilen über eine Länge von mehreren Kilometern erstreckten, sei dies nicht zumutbar.