Streit um Regenbogencamp: Gerichtstermin am 3. Juni
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Im erbitterten Rechtsstreit um einen der wohl schönsten Campingplätze Deutschlands treffen Betreiber und das Land MV als Eigentümer bald vor Gericht aufeinander. Beide Seiten schenken sich nichts.
Stralsund (dpa/mv) - Das Landgericht Stralsund befasst sich am 3. Juni mit dem Streit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem langjährigen Betreiber des Strandcampingplatzes Regenbogencamp in Prerow. Den Termin für die Verhandlung vor der 6. Zivilkammer teilte das Landgericht am Dienstag mit. Im Kern geht es um die Gültigkeit des Pachtvertrages, der vom Land zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde. Dagegen wehrt sich die Regenbogen AG, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat und den Platz seit rund 30 Jahren betreibt.
Aus Sicht des Unternehmens hat der Pachtvertrag eine Laufzeit bis 2042. Das wird vom Land bestritten. Das Verfahren betrifft eine rund 15 Hektar große Teilfläche des Platzes, auf der unter anderem Sanitärgebäude und Stromanlagen stehen. Vor dem Landgericht Rostock ist ein zweites Verfahren anhängig, bei dem es um eine weitere Teilfläche geht, auf der Wohnwagen von Dauercampern stehen. Hier hatte die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV eine Räumungsklage gegen die Regenbogen AG eingereicht.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.