Streit um mehrdeutige Wahlplakate dauert an
n-tv
Staatsrechtler Joch Rozek ist sicher: Wer das Motiv der "Hängt die Grünen"-Plakate gestaltet hat, kennt die Rechtsprechung und weiß, dass die Mehrdeutigkeit eine klare juristische Entscheidung erschwert. Derweil kommt der Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Wanderwitz, zu einem eindeutigen Urteil.
Die juristische Entscheidung über die "Hängt die Grünen"-Plakate des rechtsextremen "III. Wegs" wird sich nach Ansicht des Staatsrechtlers Jochen Rozek noch hinziehen. Das Kernproblem sei die Mehrdeutigkeit des Motivs, das die Splitterpartei zuerst in Zwickau plakatiert hatte, sagte der Professor der Universität Leipzig.
Die Plakate seien mit Bedacht gemacht. Wer immer dieses Motiv entworfen habe, kenne die Rechtsprechung. Die Doppeldeutigkeit ergebe sich aus dem zweiten Satz, der in kleinerer Schrift unter dem Aufruf "Hängt die Grünen!" zu lesen ist. Er lautet "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!" Der erste Satz lasse sich als Aufforderung verstehen, die Mitglieder oder Anhänger der Grünen zu hängen. Man könne darin also einen Mordaufruf sehen, sagte Rozek. Der zweite Satz besage jedoch, dass damit das Aufhängen von Plakaten des "III. Wegs" gemeint sei, der tatsächlich auch grün als Parteifarbe hat. Ohne diesen zweiten Satz wäre die Angelegenheit eindeutig, sagte Rozek.