Streit um Kleingärten in Frankfurt: Behörde reagiert - Ergebnisse ab April
Frankfurter Rundschau
Das Umweltdezernat will bald über potenzielle Kleingärten in Frankfurt diskutieren. Es könnte ein langwieriger Abstimmungsprozess werden.
Frankfurt – Wohin entwickelt sich das Kleingartenwesen in Frankfurt? Darüber werden die beteiligten Ämter in der kommenden Woche diskutieren. Auf der Tagesordnung steht dann eine Auswahl an denkbaren Erweiterungsflächen, um der großen Nachfrage nach Schrebergärten zu begegnen. Zuvor hätten die Gremien Kriterien für potenzielle Kleingartenanlagen festgelegt, berichtete eine Sprecherin des Umweltdezernats.
Sie begegnete damit der Kritik, die der Regionalverband der Kleingärtner jüngst geäußert hatte. Der Verbandsvorsitzende Oliver Lang hatte bemängelt, ein seit mehr als zehn Jahren gefordertes Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) sei „im städtischen Schlamm hängen geblieben“. Seit dem Sommer habe sich nichts mehr getan, die Ämter seien „schwerfälliger als ein Öltanker“.
Dem widerspricht das Umweltdezernat. Seit Sommer werde an der Fertigstellung des KEK-Entwurfs gearbeitet, Ergebnisse seien im April zu erwarten. Vor allem die Bestandsaufnahme habe viel Zeit in Anspruch genommen, weil Zuständigkeiten und Fachkompetenzen in mehr als zehn verschiedenen Ämtern und Institutionen der Stadt lägen. Hinzu komme ein Lenkungskreis aus Regionalverband mit drei Mitgliedervereinen, Stadtgruppe der Kleingärtner:innen mit 102 Vereinen und der Verband der Bahn-Landwirtschaft mit elf Anlagen.
Im Sommer seien Zwischenergebnisse in einer aufwendigen Online-Veranstaltung allen Beteiligten vorgestellt worden, auch dem stets in die Planung einbezogenen Regionalverband. Sobald der KEK-Entwurf abgestimmt sei, werde er den städtischen Gremien zur Beschlussfassung und der Öffentlichkeit zur Kenntnis übergeben, berichtete die Sprecherin des Umweltdezernats weiter.
Sie ging auch auf den Vorwurf des Regionalverbands ein, die Behörden hätten ohne Not eine neue Kleingartenanlage in Zeilsheim verhindert. Die Untere Naturschutzbehörde habe darauf hingewiesen, dass diese „verwilderte und mit Gebüschen bewachsene Fläche“ in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes liege. Der Bebauungsplan setze dort „Landwirtschaftliche Fläche“ fest, keine Kleingärten, und das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt sehe vor, dort sogenanntes Feuchtgrünland wiederherzustellen.