Streit um Gebetswache vor Pro Familia: vorläufiges Ende
n-tv
Vor dem Eingang, auf einem Plateau gegenüber oder um die Ecke: Die Frage, wo Abtreibungsgegner in Frankfurt beten und demonstrieren dürfen, hat mehrere Gerichte beschäftigt. Nun fiel eine Entscheidung.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Hin und Her um eine "Gebetsmahnwache" von Abtreibungsgegnern hat ein vorläufiges Ende gefunden. In letzter Instanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag entschieden: Die Demonstration vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Frankfurt darf gegenüber der Beratungsstelle stattfinden.
Der Entscheidung war ein langer juristischer Streit vorausgegangen. Ein Verein hatte im Januar eine 40-tägige Gebetswache zur Fastenzeit angemeldet. Die Stadt Frankfurt hatte im Februar verfügt, dass das nur außerhalb der Öffnungszeiten vor dem Gebäude erlaubt ist; während der Öffnungszeiten sollte die Versammlung in größerer Entfernung durchgeführt werden.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte diese Auflagen am 1. März als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht argumentierte, dass es keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen gebe. Die Stadt Frankfurt legte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Dort wurde die Beschwerde nun zurückgewiesen.