Streit um Atommüll geht vors Bundesverwaltungsgericht
n-tv
Hanau (dpa/lhe) - Der seit Jahren anhaltende Streit um ein Atommüll-Zwischenlager in Hanau geht in die nächste Runde. Für den 25. Januar kommenden Jahres sei eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt worden, teilte die Stadt am Donnerstag mit. "Nachdem unsere Rechtsauffassung vom Verwaltungsgerichtshof bereits in vollem Umfang bestätigt worden ist, hoffen wir darauf, dass wir auch dieses Mal in höchster Instanz obsiegen", erklärte Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD).
Zuletzt hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass das Unternehmen Daher Nuclear Technologies (DNT) GmbH als Nachfolge-Unternehmen von Nuclear Cargo Service keinen Anspruch auf die geforderte Baugenehmigung für ein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Technologiepark Wolfgang habe. Damit war ein entgegengesetztes Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Februar 2018 aufgehoben und die Klage des Unternehmens abgewiesen worden.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag den mündlichen Verhandlungstermin. Bei DNT war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Stadt hatte dem Unternehmen die Baugenehmigung mit dem Hinweis auf die Unverträglichkeit der städtebaulichen Ordnung und der Entwicklungsperspektive versagt. Das Unternehmen wollte deswegen die Genehmigung auf juristischem Weg erwirken. Die Stadt fürchtete, dass im Fall eines weiteren Lagers Atommüll aus dem gesamten Bundesgebiet zur Zwischenlagerung nach Hanau gebracht werden könnte. Das Unternehmen betreibt bereits zwei Hallen für schwach radioaktiv strahlenden Abfall in dem Technologiepark. Zuletzt war bekanntgeworden, dass der High-Tech-Konzern Google im Technologiepark Wolfgang in Hanau ein neues Rechenzentrum plant.