"Stop Soros"-Gesetz verletzt EU-Recht
n-tv
Zum wiederholten Mal stellt der EuGH ungarische Verstöße gegen die asylrechtlichen Regeln der Europäischen Union fest. So auch im Fall des "Stop Soros"-Gesetzes. Dieses bringt Aktivisten in Schwierigkeiten, die Migranten dabei helfen, in Ungarn einen Schutzstatus zu beantragen.
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Das sogenannte "Stop Soros"-Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter.
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, "mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nicht staatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.