Steuerstrafprozess gegen Ex-Agenten Mauss bleibt ausgesetzt
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Seit Jahren läuft ein Strafverfahren gegen den Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung – und zwar stockend. Eine Entscheidung des OLG Hamm könnte weitere zeitliche Verzögerung bedeuten.
Bochum (dpa/lnw) - In dem seit Jahren laufenden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss bleibt offen, wann der Prozess vor dem Landgericht Bochum fortgesetzt wird. Das Steuerstrafverfahren bleibe ausgesetzt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und bestätigte damit einen Beschluss des Bochumer Landgerichts vom August.
Dem inzwischen 84-Jährigen wird laut OLG-Mitteilung Steuerhinterziehung in zehn Fällen sowie versuchte Steuerhinterziehung in zwei Fällen vorgeworfen. Das Bochumer Landgericht hatte den Strafprozess ausgesetzt, weil zunächst der Ausgang eines parallelen Verfahrens in Düsseldorf abgewartet werden solle. Dort wird vor dem Finanzgericht ein Klageverfahren über steuerrechtliche Fragen geführt, wie das OLG schilderte.
Eine in Düsseldorf zu klärende zentrale Rechtsfrage sei für das Bochumer Strafverfahren maßgeblich, teilte das Oberlandesgericht mit und wies daher eine Beschwerde der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen den Landgerichtsbeschluss zurück.