
Steuer-Falle Altersteilzeit: Darauf sollten Frührentner und -rentnerinnen achten
Frankfurter Rundschau
Viele Menschen nutzen das Modell der Altersteilzeit, um früher in Rente zu gehen. Doch vorher sollte man seine Finanzen genau prüfen – sonst droht die Steuer-Falle.
Berlin – Wer langsam auf die 60 zugeht, sehnt sich wahrscheinlich nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben. Immer mehr Menschen geben an, dass sie nicht voll bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten wollen. Nicht alle wollen jedoch die Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen. Dafür gibt es die Altersteilzeit, durch die man sich vorzeitig aus der Arbeit verabschieden kann. Zwar kann man dann ohne Abschläge in Frührente gehen. Bei den Steuern sollte man aber aufmerksam sein.
Das Modell war früher bei Arbeitgeber:innen beliebter, als es heute ist. Durch den Fachkräftemangel versuchen Unternehmen heute eher, jeden guten Mitarbeiter und jede gute Mitarbeiterin so lange wie möglich zu halten. Die Altersteilzeit ist aber ungebrochen beliebt.
Es gibt zwei unterschiedliche Modelle: das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell. Dabei ist aber das Blockmodell das beliebtere – damit können Arbeitnehmer:innen nämlich schon mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten.
Wer mit dem Gedanken spielt, in die Altersteilzeit zu gehen, sollte sich natürlich seiner Finanzlage bewusst sein. Zum einen sollten Sie herausfinden: Können Sie überhaupt von 70 Prozent Ihres aktuellen Gehalts leben? Und das über Jahre – so lange, wie Sie eben in der Altersteilzeit sind?
Bei den Steuern muss man auch genau aufpassen. So stimmt es zwar, dass der Aufstockungsbetrag, der auf das Teilzeitgehalt bezahlt wird, steuer- und abgabenfrei ist. Der Betrag unterliegt jedoch dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“.