
Start der Corona-Impfungen mit neuem Novavax-Präparat
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Von diesem Montag (28. Februar) an können sich die Menschen in Rheinland-Pfalz auch mit dem Vakzin des US-Herstellers Novavax impfen lassen. Zum Start des neuen Corona-Impfangebots besuchen Landesimpfkoordinator Daniel Stich und der Mainzer Sozialdezernent Eckart Lensch (beide SPD) das Impfzentrum der Landeshauptstadt (9.00 Uhr). Für eine Impfung haben sich bislang gut 15.000 Rheinland-Pfälzerinnen und -Pfälzer registrieren lassen. Eine Priorisierung gibt es nicht, da nach Angaben des Gesundheitsministeriums genügend Impfstoff vorhanden ist.
Der neue Impfstoff soll ein zusätzlicher Baustein bei der Immunisierung der Bevölkerung sein. Das Mittel wurde Ende des vergangenen Jahres als fünftes Corona-Vakzin in der EU zugelassen. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt.
Der Novavax-Impfstoff basiert auf einem klassischeren Verfahren als die neuartigen mRNA-Vakzine von Biontech/Pfizer und Moderna. Er besteht aus virusähnlichen Partikeln, die das Spike-Protein des Coronavirus enthalten, sowie einem Wirkverstärker. Er gilt als Totimpfstoff, also als Impfstoff ohne lebende, vermehrungsfähige Krankheitserreger. Allerdings enthalten auch die anderen Vakzine keine lebenden Viren.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.